Es gibt Schüler*innen, denen nach einer Empfehlung der Diagnostik- und Beratungslehrkräfte des SIBUZ und nach Entscheidung der Schulaufsicht ein sonderpädagogischer Förderbedarf entweder im Bereich ihrer körperlichen, seelischen, sprachlichen oder geistigen Entwicklung oder ihres wesentlich beeinträchtigten Lernvermögens zugesprochen wird. Die Unterstützungsmaßnahmen werden durch das Klassenteam in Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogin und den pädagogischen Unterrichtshilfen oder SchulhelferInnen im gemeinsamen Unterricht (Inklusion) umgesetzt.