Der „berlinpass“ ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) bzw. zwölf Monate. Anschließend kann er bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.
Mit dem „berlinpass“ bekommen Sie z. B. das Berlin-Ticket S an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn.
Kinder mit dem berlinpass brauchen die Kosten für das BVG-Klassenticket und für Schulausflüge nicht selbst zu zahlen. Auch die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt wird durch den berlinpass möglich. Dies alles unterstützt unsere Arbeit in unserer Schule!
Deshalb bitten wir Sie sehr … Ihren Kindern zuliebe: