Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe einer/eines Schulhelfers/in beantragen. Schulhelfer werden der Schule zur Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugeteilt. Sie unterstützen das Kind im Schulalltag je nach Bedarf zum Beispiel bei der Orientierung, dem An- und Auskleiden oder bei der Erledigung schulischer Arbeitsaufträge.